Beratung der Kommunen
Entstehung der Haushaltsberatung für Kommunen
Um Kommunen mit besonders großen Haushaltsproblemen zu helfen, hat Hessen einen kommunalen Schutzschirm errichtet. Die hierbei geführten Beratungsgespräche führten zu vielen positiven Rückmeldungen der Kommunen. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde auch für die übrigen Kommunen eine Möglichkeit zur Beratung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingerichtet. Geleitet wird sie vom Leiter des Kompetenzzentrums für Interkommunale Zusammenarbeit, Claus Spandau.
Die operative Beratungstätigkeit obliegt dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs in seiner Funktion als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit.
Im Mai 2015 wurde die erste Kommune durch die Stabsstelle beraten.
Wer kann die Beratung nutzen?
Alle Kommunen können das Beratungsangebot kostenlos nutzen. Die Beratung ist freiwillig, auch wenn den konsolidierungsbedürftigen Kommunen im Finanzplanungserlass 2019 eine Teilnahme empfohlen wird.
Trennung von Prüfung und Beratung
Bei der Beratung wird auch auf Ergebnisse der Überörtlichen Prüfung eingegangen, die ebenfalls dem Präsidenten des Rechnungshofs untersteht. Trotzdem erfolgt eine strikte Trennung zwischen Beratung und Prüfung. Beratungsergebnisse werden nicht für Prüfungszwecke eingesetzt. Es besteht auch keine Umsetzungspflicht für die Vorschläge auf Seiten der beratenen Kommunen.
Ablauf der Beratung
Innerhalb der Beratung erfolgt eine tiefgehende Analyse und Einordnung der aktuellen Haushaltssituation mit Bezugnahme auf die spezifischen Voraussetzungen und Besonderheiten jeder einzelnen Kommune.
Hierfür füllt die Kommune einen speziell entwickelten Fragebogen aus. Die Beratungsstelle erstellt aus diesen Informationen eine Haushaltsanalyse. Das Analyse-Ergebnis wird der Kommune präsentiert und mit ihr diskutiert. Der Fokus liegt insbesondere auf der Auslotung der Konsolidierungspotenziale.

Ziel der Beratung
Das Hauptziel der Beratung ist der (erneute) dauerhafte Haushaltsausgleich im Ordentlichen Ergebnis.
„Ziel unserer Beratung ist es, die Handlungsfähigkeit von Kommunen dauerhaft abzusichern und sie für die Zukunft fit zu machen", so Präsident Wallmann.