Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Kommunalberichte
Einmal jährlich legt die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) dem Landtag und der Landesregierung einen Zusammenfassenden Bericht über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung (kurz:Kommunalbericht) vor. Darin werden die Ergebnisse sowohl der Haushaltsstrukturprüfungen als auch der Fachprüfungen auf vergleichender Grundlage dargestellt. Die Öffentlichkeit wird darüber in einer Pressekonferenz informiert.
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