Kommunalberatung

Entstehung der Haushaltsberatung für Kommunen

Ausgangspunkt der Kommunalberatung war die Einführung des Kommunalen Schutzschirms in Hessen. Die damit verbundenen Beratungsgespräche zu Konsolidierungsmaßnahmen führten zu vielen positiven Rückmeldungen seitens der Schutzschirmkommunen. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde daraufhin für alle Kommunen die Möglichkeit einer Haushaltsberatung eingeführt.

Das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt. Unter der Leitung von Claus Spandau findet hier die Organisation der Beratungsgespräche statt.

Die operative Beratungstätigkeit, beginnend mit der Analyse des kommunalen Haushalts bis hin zur Präsentation der Ergebnisse, obliegt dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs in seiner Funktion als Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit.

Das erste Beratungsgespräch fand im Mai 2015 statt.

Wer kann die Beratung nutzen?

Das Beratungsangebot steht allen hessischen Kommunen, somit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Sonderstatusstädten, kreisfreien Städten sowie Landkreisen, zur Verfügung.

Das Beratungsangebot ist ein freiwilliges Angebot, das die Kommunen kostenlos in Anspruch nehmen können. Die Durchführung eines Beratungsgesprächs kann durch eine formlose Kontaktaufnahme mit dem „Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ vereinbart werden.

Ablauf der Beratung

Als Grundlage der Haushaltsberatung fungiert der zuletzt beschlossene Haushaltsplan. Neben einer Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen und dem Status Quo der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommune schließt sich eine interkommunal vergleichende Haushaltsanalyse an. Auf Basis der Produktbereiche (Aufgabenbereiche) werden die Ergebnisse mit ähnlich strukturierten und gleich großen Kommunen verglichen. Die als auffällig identifizierten Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten vor Ort dargestellt und analysiert.

Alle Teilbereiche des kommunalen Haushalts sind Bestandteil der Kommunalberatung: Die Beurteilung der kommunalen Infrastruktur vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung, die Analyse des Personalbestands, die zu erwartenden Fluktuationspotentiale sowie ein Satzungscheck der kommunalen Gebührensatzungen usf. - Vor jeder Kommune liegen andere Herausforderungen, auf die individuell im Beratungsgespräch eingegangen wird.

Um die Kommunen im Vorfeld der Beratungsgespräche zeitlich nicht zu stark zu fordern, wurde für die Kommunalberatung ein speziell entwickelter Fragebogen erstellt. Neben der Übersendung des aktuellen Haushaltsplans, des letzten aufgestellten Jahresabschlusses sowie des aktuellen Berichts über den Haushaltsvollzug muss die beantragende Kommune lediglich den Fragebogen ausfüllen und vorlegen. Alle weiteren Daten rufen die Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit bei anderen Stellen ab.

Das Analyse-Ergebnis wird in einer Präsentation zusammengefasst, der Kommune präsentiert und mit ihr diskutiert. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf der Auslotung der Konsolidierungspotenziale.

Ablaufschema der Kommunalberatung

Ziel der Beratung

Die Beratung setzt auf eine intensive Analyse des kommunalen Haushalts an dessen Ende individuell auf die Kommune zugeschnittene Konsolidierungsempfehlungen stehen. Das Hauptziel der Beratung ist die erneute bzw. dauerhafte Darstellung des Haushaltsausgleichs. Damit wird die Kommune für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht und ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft abgesichert.

Trennung von Prüfung und Beratung

Bei der Beratung wird auch auf Ergebnisse der Überörtlichen Prüfung eingegangen, die ebenfalls dem Präsidenten des Rechnungshofs untersteht. Trotzdem erfolgt eine strikte Trennung zwischen Beratung und Prüfung. Beratungsergebnisse werden nicht für Prüfungszwecke eingesetzt. Es besteht auch keine Umsetzungspflicht für die Vorschläge auf Seiten der beratenen Kommunen.