Der Präsident des Rechnungshofs ist zugleich Vorsitzender des Landesschuldenausschusses. Der Landesschuldenausschuss ist kein klassischer Ausschuss des Landtags, da der Vorsitzende nicht dem Landtag angehört. Neben dem Präsidenten wählt der Landtag drei stimmberechtigte Mitglieder. Die nicht stimmberechtigt vertretenen Fraktionen können ein beratendes Mitglied entsenden. Bundesweit ist Hessen das einzige Land, dass die Verwaltung seiner Schulden durch einen unabhängigen Schuldenausschuss kontrollieren lässt. Und das bereits seit 1952.
Der Landesschuldenausschuss hat jährlich die Landesschuldenverwaltung zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten. In aller Regel prüft dieser nicht selbst, sondern beauftragt damit den Präsidenten des Rechnungshofs. Der beauftragt hierzu Mitarbeiter seines Hauses und erstellt den Schuldenbericht. Auf dessen Basis informiert der Landesschuldenausschuss den Landtag über die Erkenntnisse der Prüfung in einem Bericht. Der Rechnungshof veröffentlicht jährlich den Schuldenbericht und den Bericht an den Landtag auf seiner Homepage.
Die Berichte informieren über:
- alle Schulden relevanten Informationen,
- ob sich die Schuldenaufnahme innerhalb der verfassungs- oder haushaltsrechtlichen Grenzen bewegt hat,
- ob die Schulden korrekt erfasst und die Zahlungs- und Zinsverbindlichkeiten ordnungsgemäß bedient wurden,
- welche Kreditformen eingesetzt wurden,
- welche Finanzinstrumente zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos bzw. zur Kreditoptimierung benutzt wurden,
- welche Risiken aus den Finanzierungsstrategien erwachsen.