Durch die Bestellung des Präsidenten, Herrn Dr. Walter Wallmann, zum LW ist der rechtliche Rahmen geschaffen worden, die Beratungstätigkeit in organisatorischer und personeller Hinsicht neu aufzustellen und den Erfordernissen der modernen Finanzkontrolle entsprechend fortzuentwickeln.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich auch des Personals des Rechnungshofs bedienen. Der Landesbeauftragte wird von der Vizepräsidentin vertreten.
Aufgaben:
Es ist Aufgabe des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (LW), durch Vorschläge, Gutachten und Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung und eine dementsprechende Organisation der Landesverwaltung hinzuwirken.
Der LW nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen des KASMOD (Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung und Digitalisierung) teil. Auch hier kann er seine Erfahrungen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit einbringen und Hinweise auf die Stellschrauben wirtschaftlichen Handelns und Verbesserung der Verfahrensabläufe geben.