Wer wird geprüft?
Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) prüft in Hessen alle
- 416 kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
- 5 kreisfreien Städte,
- 21 Landkreise sowie
- den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Darüber hinaus werden auch diverse Regional- oder Zweckverbände sowie beispielsweise Beteiligungen kommunaler Körperschaften (z. B. Fraport, Messe) in Prüfungen einbezogen.
Wie wird geprüft?
Der Prüfungsturnus beträgt in der Regel fünf Jahre. Mit der Prüfung werden regelmäßig Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte beauftragt. Sie unterstehen der Leitung des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs. Durch den Einsatz externer Dritter können erprobte Methoden und Konzepte aus der Privatwirtschaft in die unabhängige öffentliche Finanzkontrolle integriert werden.
Bei den Prüfungen wird grundsätzlich vergleichend geprüft, d. h. mehrere Körperschaften werden in eine Untersuchung zu einem bestimmten Thema einbezogen. Die Auswahl der in einen solchen „Vergleichsring“ einbezogenen Körperschaften wird nach Größe und bestimmten Charakteristika getroffen, sodass sowohl eine Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann als auch kommunale Besonderheiten hinreichend berücksichtigt werden.
Vorteile Vergleichender Prüfungen
Die Vergleichenden Prüfungen zeigen einerseits Erfolge kommunalen Handelns, offenbaren andererseits aber auch Schwachstellen und damit Verbesserungspotenziale. Der vergleichende Prüfungsansatz hat verschiedene Vorteile:
- Durch den Vergleich des Verwaltungshandelns werden regelmäßig Erfolgsfaktoren aus dem in der kommunalen Praxis vorgefundenen Verwaltungshandeln abgeleitet (Benchmark).
- Die so gewonnenen Erkenntnisse werden für die geprüften Kommunen als konkrete Empfehlungen im Schlussbericht dargestellt.
- Die Empfehlungen werden aber auch für alle Kommunen im Kommunalbericht aufbereitet, sodass sie der gesamten kommunalen Familie als „Wegweiser“ dienen können.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Prüfungsfeststellungen werden der geprüften Körperschaft mit der Bitte um Bekanntgabe an das Beschlussorgan (Gemeindevertretung, Kreistag, Verbandsversammlung) und der Aufsichtsbehörde übersandt.
Der Landtag, die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände werden über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung, die in dem Kommunalbericht zusammengefasst sind, unterrichtet. Dieser wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz durch den Präsidenten des Rechnungshofs vorgestellt. Des Weiteren kann der Kommunalbericht jederzeit von allen Interessierten im Internet abgerufen werden.