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Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Überörtliche Prüfung.

Infos über die ÜPKK

Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (kurz ÜPKK) ist eine eigenständige oberste Landesbehörde, die organisatorisch an den Hessischen Rechnungshof angegliedert ist. Die Leitung ist durch Gesetz dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs übertragen. Die ÜPKK prüft – wie der Name schon sagt – die kommunalen Körperschaften des Bundeslandes Hessen. Hierunter fallen alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise, aber beispielsweise auch Zweckverbände oder Beteiligungen (siehe hierzu §§ 3 und 4 ÜPKKG). Diese werden grundsätzlich vergleichend untersucht, wodurch die ÜPKK ein breites Spektrum an Erkenntnissen gewinnt. Dies ermöglicht eine Bewertung der Kommunen anhand von in der Praxis erprobten Prozessen.

Die zentralen Ergebnisse der Prüfungen fasst die ÜPKK einmal jährlich im Kommunalbericht (auch Zusammenfassender Bericht genannt) zusammen und legt diesen dem Landtag, der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vor. Der Präsident des Rechnungshofs informiert in einer Pressekonferenz Medien und Öffentlichkeit über die gewonnenen Erkenntnisse. Alle Kommunalberichte können hierÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer wird geprüft?

Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) prüft in Hessen alle

  • 416 kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
  • 5 kreisfreien Städte,
  • 21 Landkreise sowie
  • den Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Darüber hinaus werden auch diverse Regional- oder Zweckverbände sowie beispielsweise Beteiligungen kommunaler Körperschaften (z. B. Fraport, Messe) in Prüfungen einbezogen.

Wie wird geprüft?

Der Prüfungsturnus beträgt in der Regel fünf Jahre. Mit der Prüfung werden regelmäßig Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritte beauftragt. Sie unterstehen der Leitung des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs. Durch den Einsatz externer Dritter können erprobte Methoden und Konzepte aus der Privatwirtschaft  in die unabhängige öffentliche Finanzkontrolle integriert werden.

Bei den Prüfungen wird grundsätzlich vergleichend geprüft, d. h. mehrere Körperschaften werden in eine Untersuchung zu einem bestimmten Thema einbezogen. Die Auswahl der in einen solchen „Vergleichsring“ einbezogenen Körperschaften wird nach Größe und bestimmten Charakteristika getroffen, sodass sowohl eine Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann als auch kommunale Besonderheiten hinreichend berücksichtigt werden.

Vorteile Vergleichender Prüfungen

Die Vergleichenden Prüfungen zeigen einerseits Erfolge kommunalen Handelns, offenbaren andererseits aber auch Schwachstellen und damit Verbesserungspotenziale. Der vergleichende Prüfungsansatz hat verschiedene Vorteile:

  • Durch den Vergleich des Verwaltungshandelns werden regelmäßig Erfolgsfaktoren aus dem in der kommunalen Praxis vorgefundenen Verwaltungshandeln abgeleitet (Benchmark).
  • Die so gewonnenen Erkenntnisse werden für die geprüften Kommunen als konkrete Empfehlungen im Schlussbericht dargestellt.
  • Die Empfehlungen werden aber auch für alle Kommunen im Kommunalbericht aufbereitet, sodass sie der gesamten kommunalen Familie als „Wegweiser“ dienen können.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Prüfungsfeststellungen werden der geprüften Körperschaft mit der Bitte um Bekanntgabe an das Beschlussorgan (Gemeindevertretung, Kreistag, Verbandsversammlung) und der Aufsichtsbehörde übersandt.

Der Landtag, die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände werden über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung, die in dem Kommunalbericht zusammengefasst sind, unterrichtet. Dieser wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz durch den Präsidenten des Rechnungshofs vorgestellt. Des Weiteren kann der Kommunalbericht jederzeit von allen Interessierten im Internet abgerufen werden.

Vor Beginn jeder Prüfung informiert die ÜPKK die beteiligten kommunalen Körperschaften mittels einer Prüfungsanmeldung über die bevorstehende Prüfung, deren Inhalt und den zeitlichen Ablauf. Die Prüfung vor Ort (örtliche Erhebung) beginnt mit der Eingangsbesprechung, bei der sich der Prüfungsbeauftragte vorstellt und die Grundzüge der Prüfung skizziert werden. In der Erörterungsbesprechung werden die erhobenen Daten und Fakten mit der Körperschaft besprochen. Nachdem die Körperschaften den anschließenden individuellen Prüfbericht erhalten haben, haben sie das Recht, ihren Standpunkt in Form einer Stellungnahme einzubringen (Kontradiktorisches Verfahren). Diese wird dann in der Schlussbesprechung zwischen der Überörtlichen Prüfung, dem Prüfungsbeauftragten und der Körperschaft erörtert.

Aus den Stellungnahmen und Schlussbesprechungen entwickelt die Überörtliche Prüfung die Schlussberichte und leitet diese wiederum den kommunalen Körperschaften zu. Nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) haben die Körperschaften die Schlussberichte dem zuständigen Beschlussorgan (Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung, Kreistag, Verbandsversammlung) zur weiteren Beratung bekanntzugeben. Hierdurch fließen die Prüfungsergebnisse in die politischen Entscheidungen ein und es wird gleichzeitig Transparenz hergestellt. Mit diesem Verfahren trägt die Überörtliche Prüfung der Kommunalautonomie Rechnung.

Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsplanung der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften.