In der 211. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Interkommunale Zusammenarbeit“ analysierte die Überörtliche Prüfung insbesondere, ob und in welchem Ausmaß 19 der 418 kreisangehörigen Städte und Gemeinden Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) wahrnehmen und simulierte für diesen Vergleichsring mögliche Entlastungen durch eine Gemeindefusion. Zu den untersuchten Kommunen gehörten auch die Gemeinden Oberweser und Wahlsburg, die nach einem positiven Bürgerentscheid im Oktober 2018 einen freiwilligen Gemeindezusammenschluss zum 1. Januar 2020 anstreben.
Aus diesen Prüfungserfahrungen skizzierte die Überörtliche Prüfung ein Verfahrensmodell für eine Gemeindefusion. Die Prüfung zeigte, dass eine erfolgreiche IKZ in der Allgemeinen Verwaltung, möglichst im Finanzbereich, ein guter Startschuss ist, um die Fahrt in Richtung Bürgerentscheid aufzunehmen und schließlich, nach der Unterzeichnung des Grenzänderungsvertrags, am Ziel Fusion optimal vorbereitet anzukommen.
Wenn Kommunen freiwillig fusionieren, führt dies zu kommunalverfassungsrechtlichen Änderungen, die zu regeln sind. Dies wirkt sich auf die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bedingungen aus und trägt damit entscheidend zur Identifikation mit der neuen Fusionskommune bei. Zur Unterstützungfür die hessischen Kommunen stellte die Überörtliche Prüfung die wesentlichen Regelungsbedarfe für einen Grenzänderungsvertrag in ihrem Leitfaden zur Vorbereitung einer Gemeindefusion zusammen.