Gebäude des Hessischen Rechnungshofs

Hessischer Rechnungshof

Hier finden Sie viele Informationen rund um den Hessischen Rechnungshof.

Infos über den HRH

Wir als Rechnungshof sind eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Darmstadt und unterstehen als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz. Unsere Aufgabe ist es, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu prüfen. Wir kontrollieren, ob mit den hessischen Steuereinnahmen sorgsam umgegangen wird. Darüber informieren wir jährlich Parlament und Öffentlichkeit. Des Weiteren agieren wir mittlerweile auch zunehmend als zukunftsorientierter Berater von Parlament und Verwaltung.

Der Präsident, die Vizepräsidentin und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter beim Hessischen Rechnungshof bilden das Kollegium. Das Kollegium entscheidet unter Vorsitz des Präsidenten in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Präsident und Vizepräsidentin werden für die Dauer von zwölf Jahren vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung gewählt. Die Mitglieder des Kollegiums sind unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Beamtinnen und Beamte. Sie besitzen richterliche Unabhängigkeit.

Der Hessische Rechnungshof prüft, berät und informiert. Dabei geht es uns nicht darum etwas oder jemanden zu kritisieren, sondern in Zukunft Schäden für das Land zu vermeiden.

Unsere Aufgaben lassen sich grob in drei Funktionen zusammenfassen:

  • Prüfen
  • Beraten
  • Informieren

Dabei lässt sich festhalten, dass wir über Zeit und Art einer Prüfung allein entscheiden. Das Ziel ist, einen aussagekräftigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu gewinnen und prüfungsfreie Räume zu vermeiden. Prüfungsmaßstäbe sind Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Wir gehen bei der Auswahl unserer Prüfungsthemen risikoorientiert vor, das heißt wir setzen Schwerpunkte und prüfen dort, wo das Risiko für das Land am größten ist.

Hinsichtlich der Ergebnisse unserer Prüfungen haben wir keine Vollzugsgewalt, das bedeutet, wir können unsere Empfehlungen nicht selbst umsetzen. Wir müssen deshalb Landtag und Landesregierung mit Sachargumenten überzeugen.

Dabei sehen wir unsere primäre Aufgabe nicht darin, Mängelrügen zu erteilen. Vielmehr soll mit den Ergebnissen der Prüfung aufgezeigt werden, wie in Zukunft Schäden für das Land vermieden werden können. Ziel unserer Tätigkeit ist es einerseits, durch Erfolgskontrollen die Effektivität und Effizienz des staatlichen Handelns zu erhöhen. Andererseits machen wir auch Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltung, sodass die von Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Leistungen des Staates zu möglichst geringen Kosten erbracht werden können. Hiervon profitieren die geprüften Stellen, der Landeshaushalt und nicht zuletzt auch der Steuerzahler.

Wir prüfen

  • Verwaltungen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist, wie z. B. Fraport AG, Messe Frankfurt GmbH.
  • Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) einschließlich der Landesunternehmen in dieser Rechtsform.
  • Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten (insbesondere Zuwendungen) oder Landesvermögen verwalten.

Bei der Umstellung des Landeshaushalts von der Kameralistik auf die kaufmännische Rechnungslegung, bei der Hessen gewissermaßen eine Vorreiterrolle spielte, waren wir als Rechnungshof von Beginn an Begleiter der Landesregierung. Daraus resultiert auch unsere Aufgabe, die Jahresabschlüsse der obersten Landesbehörden festzustellen.

Wir beraten

  • Parlament und Fraktionen
  • Landesregierung.

Die Entscheidung über die Umsetzung unserer Vorschläge ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen, genauer gesagt des Parlaments und der Landesregierung. Wir respektieren hierbei die politischen Entscheidungen. Die Voraussetzungen solcher Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind allerdings nachprüfbar, sodass unsere Prüfungsergebnisse Entscheidungshilfen für die Politik darstellen.

Wir informieren

Mit den jährlich dem Landtag vorzulegenden Bemerkungen informieren wir sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit über ausgewählte Prüfungsergebnisse. Sie sind Grundlage für das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Daneben wenden wir uns mit wichtigen Prüfungsergebnissen auch unmittelbar an Parlament und Landesregierung. Die Bemerkungen sind aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger hierÖffnet sich in einem neuen Fenster jederzeit online verfügbar. Daneben informieren wir durch Fachvorträge und Aufsätze sowie durch Seminare und Diskussionsrunden.

Der Hessische Rechnungshof besteht aus acht Abteilungen und der Präsidialabteilung. Im Gegensatz zu vielen Verwaltungen sind wir nicht hierarchisch, sondern kollegial aufgebaut.

Die einzelnen Abteilungen sind in der Regel spiegelbildlich nach den Aufgabenbereichen der Ministerien gebildet. Die Präsidialabteilung bearbeitet zentrale Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel Haushalt und Personal.

Generell sind wir im Gegensatz zu Verwaltungsbehörden nicht hierarchisch, sondern kollegial organisiert. Das bedeutet, dass wesentliche Entscheidungen nicht durch eine Einzelperson, sondern durch das Kollegium getroffen werden (für weitere Infos s. Abschnitt Kollegium).

Insgesamt beschäftigen wir in unserem Hauptsitz in Darmstadt und unserem zugehörigen Prüfungsamt in Kassel rund 240 Bedienstete mit unterschiedlicher Berufsausbildung. Hierzu gehören Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure, Fachhochschulabsolventen verschiedener Richtungen sowie Fachleute aus allen Verwaltungsbereichen.

Bei dem Prüfungsamt handelt es sich um eine nachgeordnete Behörde des Hessischen Rechnungshofs, die ihren Sitz mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Tischbeinstraße in der Kasseler Südstadt hat. Der Rechnungshof weist dem Prüfungsamt jeweils für ein Geschäftsjahr die Aufgaben zu. Es führt diese für den Rechnungshof nach dessen Weisungen und nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung durch.

Das Prüfungsamt unterstützt den Rechnungshof bedarfsweise bei dessen Prüfungen. Daneben betraut der Rechnungshof das Prüfungsamt auch mit eigenständigen Aufgaben. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für das Prüfungsverfahren beim Prüfungsamt. Bei wichtigen Prüfungsergebnissen oder solchen von grundsätzlicher Bedeutung wird der Rechnungshof informiert.

Die aktuelle Struktur der Finanzkontrolle in Hessen mit den beiden Standorten in Darmstadt und Kassel ist das Ergebnis einer grundlegenden Umstrukturierung im Jahr 2003. Damals wurden die drei Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Darmstadt, Wiesbaden und Kassel aufgelöst und gleichzeitig das Prüfungsamt eingerichtet. Die ehemalige regionale Orientierung der Rechnungsprüfungsämter wurde dabei zugunsten einer landesweiten Zuständigkeit des Prüfungsamts aufgegeben.

Anschrift:

Prüfungsamt des Hessischen Rechnungshofs
Tischbeinstraße 32a
34121 Kassel

Telefon: 0561 71298-0
Telefax: 0561 71298-70

E-Mail:poststelle@pahrh.hessen.de

Die Behandlung der Prüfungsergebnisse gliedert sich grundsätzlich in ein dreistufiges Verfahren. Die Berichterstattung oder Beratung an das Parlament stellen einen ergänzenden vierten Schritt dar.

  1. Im Entwurfsverfahren wird der zuständigen Stelle zunächst ein Entwurf der Vorläufigen Prüfungsmitteilung übersandt. Dieser Schritt dient der abschließenden Klärung der in der Prüfungsmitteilung thematisierten Sachverhalte. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Abschlussgespräches zur Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Sachverhalte zu äußern. Eine schriftliche Äußerung der zuständigen Stelle ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.
  2. Im Anschluss hieran fertigt der Rechnungshof eine Vorläufige Prüfungsmitteilung, über welche der zuständige Senat (der zuständige Abteilungsleiter und das weitere Mitglied) entscheidet. Der Rechnungshof übersendet die Vorläufige Prüfungsmitteilung an die zuständige Stelle mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme.
  3. Nach Eingang der Stellungnahme fertigt der Rechnungshof eine Abschließende Prüfungsmitteilung. Sie umfasst die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs, die Stellungnahme der zuständigen Stelle sowie eine abschließende Würdigung und Empfehlung des zuständigen Senats. Mit Versand der Abschließenden Prüfungsmitteilung endet das Prüfungsverfahren.
  4. Wesentliche Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs können zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Berichterstattung (Bemerkung nach § 97 LHO, Bericht nach § 99 LHO) oder einer Beratung (Bericht nach § 88 Abs. 2 LHO) führen.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Hessischen Rechnungshofs sind die Hessische Verfassung, das Gesetz über den Hessischen Rechnungshof, die Landeshaushaltsordnung und das Haushaltsgrundsätzegesetz.

Der Rechnungshof stellt nach der Hessischen Verfassung (Art. 144 HV) die öffentliche Finanzkontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes sicher. Seine „Bemerkungen“ werden zusammen mit der Haushaltsrechnung dem Landtag vorgelegt, um die Landesregierung zu entlasten.

Damit der Rechnungshof seiner Aufgabe unbeeinflusst nachkommen kann, ist er nur dem Gesetz unterworfen, d. h. völlig unabhängig. Dies sowie Funktionen und Aufbau des Rechnungshofs sind Gegenstand des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof.

Ihm obliegt nach der Landeshaushaltsordnung (§ 88 LHO) die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sonderver­mögen und Betriebe. Die Landeshaushaltsordnung regelt insgesamt, wie der Haushalt des Landes zustande kommt und verwaltet wird. Im Teil V stehen die Aufgaben des Rechnungshofs. Die bedeutendste Veröffentlichung des Rechnungshofs sind die „Bemerkungen“ (§ 97 LHO). In ihnen fasst er das Ergebnis seiner Prüfungen jährlich zusammen und legt sie dem Landtag und der Landesregierung vor.

Das Haushaltsrecht wird ergänzt durch das Haushaltsgrundsätzegesetz – ein Bundesgesetz. Teil I desselben enthält allgemeine Grundsätze des Haushaltsrechts, die in der Landeshaushaltsordnung ihren Niederschlag finden. Teil II enthält Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar für Bund und Länder gelten und damit auch für Hessen.

Bereits 1779 gab es den ersten Vorläufer des Hessischen Rechnungshofs. Nachdem er im zweiten Weltkrieg aufgelöst wurde, nahm er 1946 seine Arbeit wieder auf - schon damals wie heute auch noch in der Eschollbrücker Straße 27 in Darmstadt.

Die Vorläufer des Hessischen Rechnungshofs lassen sich urkundlich mindestens bis ins Jahr 1779 zurückverfolgen. Der Hessen-Darmstädtische Adresskalender des Jahres 1779 enthält einen Eintrag über die Rentkammer in Darmstadt. Demnach ist ein der Rentkammer angegliedertes Rechnungsdepartment mit Rechnungs-Justifikatoren und Revisoren besetzt.

Nach vielfältigen Änderungen im Status und im Aufgabenbereich des Rechnungsprüfungswesens wurde 1852 die seit 1821 bestehende Rechnungskammer in eine Oberrechnungskammer umgewandelt und 1879 in ihren Befugnissen stark aufgewertet.

Sie war zwar noch dem damaligen Regenten untergeordnet, aber bereits eine der Staatsverwaltung gegenüber unabhängige Behörde.

1937 verlor die Oberrechnungskammer ihre eigenständige Tätigkeit: Auf Länderebene wurden alle obersten Rechnungsprüfungsinstitutionen - mit Ausnahme der Preußens - aufgelöst. An ihre Stelle trat der Rechnungshof des Deutschen Reiches in Potsdam mit mehreren Außenstellen.

Mit dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" fand auch die Arbeit des Rechnungshofs des Deutschen Reiches ihr Ende.

Bereits im März 1946 wurden die ersten Überlegungen zur Errichtung des Rechnungshofs für das Land Hessen angestellt. Im Juni 1946 nahm der Hessische Rechnungshof unter Leitung von Dr. Boll in den Räumen des ehemaligen Standortlazarettes in der Eschollbrücker Straße 27 in Darmstadt - auch heute noch Sitz des Rechnungshofs - seine Tätigkeit auf.

Durch Inkrafttreten der Hessischen Verfassung am 1. Dezember 1946 wurde die institutionelle Garantie für den Bestand des Rechnungshofs in Art. 144 der Hessischen Verfassung festgeschrieben.

Das erste Gesetz über den Hessischen Rechnungshof wurde im Jahre 1970 durch den Hessischen Landtag beschlossen. Im Jahr 1986 gab es eine Neufassung, die zuletzt im Jahr 2009 geändert wurde.

Mehr zur Geschichte des Hessischen Rechnungshofs finden Sie auch in unserem Jubiläumtaschenbuch.

In brief

The Court of Auditors of the State of Hesse is an independent part of State financial auditing. It is subordinate only to the law and therefore free from all political directives.

Its primary function is to audit the State budgetary and financial administration. In practice, this involves the close monitoring of State finances to ensure the solicitous and correct use of tax revenue. In this sense the Court of Auditors of the State of Hesse acts in the interests of  the taxpayer. In addition, it acts increasingly as the forward-looking financial advisor to the State Parliament  and Administration. The Hessian Court of Audit has its seat in Darmstadt and an associated Audit Office in Kassel.

College

The President, the Vice-President and the Heads of Department form the College of the State Court of Audit. The College, under the chairmanship of the President, decides on all matters of fundamental significance.

The President and Vice-President are elected by the State Parliament upon recommendation of the State Government for a period of 12 years. The members of  the College possess  judicial autonomy, which means that they are State Officers, subordinate only to the Law.

The role of the State Court of Audit: auditing – advising – informing

The Court of Auditors of the State of Hesse audits

  • Administrations, national companies, separate property funds as well as State participation in private companies, such as Fraport AG, Messe Frankfurt GmbH.
  • Public law entities, institutions and foundations and other such companies operated directly by the State.
  • Posts outside the State Administration which receive State funding (especially subsidies) or manage State funds.

The State Court of Audit advises

  • Parliament
  • The State Administration

The State Court of Audit informs

  • Parliament
  • The public

The State Court of Audit determines what to audit

The State Court of Audit decides the scope and timing of its audits independently. The members oft he College specify the current audit focus and issues in their annual work schedule.

The goal is to achieve a sound and accurate overview of State budgetary and financial administration and to avoid audit-free zones with regard to State finances.

The auditors have free access to all official files, documents and data on site.

The audit criteria are

  • Legality
  • Conformity and correctness
  • Economy

The Court of Audit respects political decisions

Political decisions are not subjected to audit by the State Court of Audit. However, it examines the necessity for such decisions as well as their effects on State budgetary and financial management. The results of the audits undertaken by the Court of Audit are thus an aid in political decision-making.

State Commisioner for economic efficiency in State administration

In accordance with corresponding federal practice, the President of the Court of Auditors of the State of Hesse is also the appointed State Commisioner for economic efficiency in government administration.

As such, he endeavours by means of recommendations, reports and position papers to ensure the economic efficiency of State functions and organisations.

Among other tasks, this includes providing operational consultation for local authorities. Possibilities for improvement are worked out in dialogue with representatives of local authorities. The goal of this free service is to  support local authorities with a budgetary deficit to achieve a balanced budget, thereby ensuring them lasting financial freedom of action.

Chairman of the State Budgetary Control Committee

In addition, the President of the Court of Auditors of the State of Hesse also officiates as Chairman of the State Budgetary Control Committee. This control committee provides the State Parliamant with an annual Report detailing the trends pertaining to und management of State debt.

Supra-Local Auditor of Municipal Corporations

The Supra-Local Auditor of Municipal Corporations is an independent State Authority which is organisationally attached to the Court of Auditors of the State of Hesse. The directorship  thereof  is assigned by law to the President of the Court of Auditors of the State of Hesse.

The Supra-Local Auditor of Municipal Corporations audits municipal Corporations, towns, Municipalities, Districts and Associations. The audits are usually comparative, thereby yielding a wide spectrum of knowledge and experience with regard to municipal practice.

The comparative audits provide information as to the factors leading to successful municipal management and likewise reveal the weaknesses. Furthermore, they point to improvement possibilities and savings potential.

With recommendations and advisory input the Supra-Local Auditor of Municipal Corporations supports municipal decision-makers without being a legal or professional supervisory body.

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