Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und auch die Kommunen bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über vernetzte Portale anzubieten. Für alle Bürger und Unternehmen soll ein einheitliches digitales Nutzerkonto eingerichtet werden. Unsere 213. Vergleichende Prüfung „Digitalisierung“ zeigte, dass einzelne Kommunen ihren Bürgern erste sinnvolle digitale Anwendungen anboten. Es zeigten sich aber auch rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen. Der aus der Prüfung erarbeitete Digitalisierungsleitfaden soll den Kommunen helfen, zielgerichtet Digitalisierungsmaßnahmen anzugehen und die künftigen gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.
Digitalisierung
Digitalisierungsleitfaden der Überörtlichen Prüfung
Digitalisierungsleitfaden