Einmal jährlich legt die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) dem Landtag und der Landesregierung einen Zusammenfassenden Bericht über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung (kurz: Kommunalbericht) vor. Darin werden die Ergebnisse sowohl der Haushaltsstrukturprüfungen als auch der Fachprüfungen auf vergleichender Grundlage dargestellt.