Kommunalbericht und Klinikbericht

Kommunalberichte

Einmal jährlich legt die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) dem Landtag und der Landesregierung einen Zusammenfassenden Bericht über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung (kurz: Kommunalbericht) vor. Darin werden die Ergebnisse sowohl der Haushaltsstrukturprüfungen als auch der Fachprüfungen auf vergleichender Grundlage dargestellt.

Ältere Kommunalberichte

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