Mikrofon und ein Ausschnitt eines Bildschirm mit einer Tonspur

Rundfunkberichte

Der Rechnungshof fasst die wesentlichen Ergebnisse einer Rundfunkprüfung in einem abschließenden Bericht zusammen (Rundfunkbericht).

Rundfunkbericht 2024

Fernsehproduktionen führen immer zu CO2-Emmissionen. Daher hat der Rechnungshof bei seiner diesjährigen Prüfung des Hessischen Rundfunks (hr) einen Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit bei Fernsehproduktionen gelegt. Das vom hr selbstgesteckte Ziel, bis Ende 2024 alle Fernsehproduktionen nachhaltig herstellen zu wollen, ist ambitioniert. Der hr befindet sich hinsichtlich der Umstellung hin zu nachhaltigen Medienproduktionen auf einem guten Weg. Insbesondere in Bezug auf die Einhaltung ökologischer Standards bei Fernsehproduktionen setzte er bereits vieles um, damit CO2-Emmisionen reduziert werden.

Bei den hr-Fernsehproduktionen sind auch die ökonomischen Aspekte der Nachhaltigkeit zu beachten, nämlich der sparsame und wirtschaftliche Umgang mit den finanziellen Mitteln, die überwiegend aus den Rundfunkbeiträgen stammen. Die Erkenntnis des Rechnungshofs war, dass Spielfilme der „Tatort“-Reihe, die unter Einhaltung ökologischer Standards hergestellt wurden, nicht per se teurer sein müssen als konventionell hergestellte Produktionen. Er empfiehlt dem hr, nachhaltige Fernsehproduktionen künftig ressourcenschonend und kostenneutral gegenüber den konventionellen Produktionen zu realisieren.

Das im hr vorhandene Wissen um ökologisch nachhaltige Fernsehproduktionen sowie ein von Mitarbeitenden gegründetes Nachhaltigkeits-Netzwerk, eröffnet Perspektiven, um weitere konkrete Nachhaltigkeitskonzepte für alle relevanten Bereiche des hr zu entwickeln. Dies wiederum könnte dazu beitragen, das Unternehmensziel der angestrebten (weitgehenden) Klimaneutralität mittelfristig zu erreichen. Der Transformationsprozess sollte anhand eines Projektplans mit konkreten Umsetzungsschritten gesteuert werden.

Der Rechnungshof begrüßt, dass der hr die Empfehlungen als Hilfestellung für die Herausforderungen betrachtet, die aus der Verbindung von ökonomischem Handeln und der Beachtung von ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten entstehen können. 

Prüfungen im Rundfunkbereich

Außerhalb der Prüfungen nach der Landeshaushaltsordnung prüft der Rechnungshof auch

  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, sowie
  • die Wirtschaftsführung bei solchen Unternehmen des privaten Rechts, an denen der Hessische Rundfunk unmittelbar, mittelbar oder zusammen mit anderen Rundfunkanstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt ist und deren Gesellschaftsvertrag oder Satzung diese Prüfung durch den Rechnungshof vorsieht.

Grundlage für diese Prüfungen sind der Medienstaatsvertrag (MStV) und das Gesetz über den Hessischen Rundfunk (RdfunkG). Sind mehrere Rechnungshöfe für die Prüfung zuständig, können sie die Prüfung einem dieser Rechnungshöfe übertragen (§ 42 Abs. 4 MStV).

Der Rechnungshof fasst die wesentlichen Ergebnisse einer Rundfunkprüfung in einem abschließenden Bericht zusammen (Rundfunkbericht). Er leitet diesen dem Landtag, der Landesregierung sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu und veröffentlicht ihn anschließend (§ 37 S. 3 MStV). Dabei hat der Rechnungshof darauf zu achten, dass die Wettbewerbsfähigkeit des geprüften Beteiligungsunternehmens nicht beeinträchtigt wird und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden (§ 37 S. 4 MStV).

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