Rundfunkbericht 2022
Rundfunkbericht vom 28. Juli 2022
In dieser Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Hessischen Rundfunks mit dem Schwerpunkt Organisation des Beschaffungswesens hatte der Rechnungshof aufgrund seiner Feststellungen insbesondere Veränderungen empfohlen, die sich auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und das Hinterfragen selbstgesetzter Standards bezogen.
Der Rechnungshof begrüßt, dass der hr die Empfehlungen im Wesentlichen aufgreifen wird. Zur Stärkung des IKS empfiehlt der Rechnungshof dem hr, fallweise Beschaffungsregelungen zu evaluieren und zu ergänzen. Der Rechnungshof hält es für erforderlich, ein hr-weites Controlling für das Beschaffungswesen zu etablieren und das Berichtswesen auszuweiten. Im Interesse einer wirtschaftlichen Verwendung des Rundfunkbeitrags empfiehlt der Rechnungshof, dass sich der hr bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen ab 50.000 Euro freiwillig am öffentlichen Vergaberecht orientiert. Dies lässt in begründeten Fällen auch Ausnahmen für näher zu bestimmende Bereiche oder wesentliche Lieferungs- und Dienstleistungsgeschäfte zu.