Leitsätze und Erläuterungen für die Zentralen Dienstleister des Landes

Der Hessische Rechnungshof und das Hessische Ministerium der Finanzen haben gemeinsame Leitsätze und Erläuterungen für die Zentralen Dienstleister des Landes erarbeitet.

Die Leitsätze und Erläuterungen dienen u. a. den Zentralen Dienstleistern und übrigen Dienststellen als Handreichung für Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb  und der Errichtung von Zentralen Dienstleistern. Sie basieren auf den Prüfungserfahrungen des Hessischen Rechnungshofs. Im ersten Abschnitt stehen die Wirtschaftlichkeit, die Transparenz und der Kontrahierungszwang im Fokus. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Preisgestaltung. Unter Abschnitt drei wird die Finanzierung eines Zentralen Dienstleisters und dessen Projekten behandelt. Die Leitsätze werden durch die Erläuterungen ergänzt und konkretisiert.

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