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Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier beantworten wir oft gestellte Fragen zur externen Finanzkontrolle im Allgemeinen und zum Hessischen Rechnungshof, der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften und zum Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.

  • Verwaltungen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist, wie z. B. Fraport AG, Messe Frankfurt GmbH.
  • Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) einschließlich der Landesunternehmen in dieser Rechtsform.
  • Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten (insbesondere Zuwendungen) oder Landesvermögen verwalten.

  • Parlament
  • Landesregierung
  • Verwaltung

  • 418 kreisangehörigen Städte und Gemeinden,
  • 5 kreisfreien Städte,
  • 21 Landkreise sowie
  • den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
  • Darüber hinaus auch diverse Regional- oder Zweckverbände sowie beispielsweise Beteiligungen kommunaler Körperschaften (z. B. Sparkassen) in Prüfungen

  • Kommunalgremien
  • Verwaltung

Die Landesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe sowie die hessischen Kommunen in Sachen Haushaltskonsolidierung.

Die Entscheidung über die Umsetzung unserer Vorschläge ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen, genauer gesagt des Parlaments und der Landesregierung. Wir respektieren hierbei die politischen Entscheidungen. Die Voraussetzungen solcher Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind allerdings nachprüfbar, sodass unsere Prüfungsergebnisse Entscheidungshilfen für die Politik darstellen.

Sollten Ihnen mögliche Missstände in der öffentlichen Verwaltung aufgefallen sein, können Sie sich jederzeit per Telefon, E-Mail oder postalisch an uns wenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Wir versuchen auf unserer Homepage alle relevanten Informationen zu bündeln. Hier finden Sie auch unsere Berichte in digitaler Form. Sollten Berichte aus älteren Jahrgängen benötigt werden, kontaktieren Sie uns.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Die Beschäftigten des HRH haben ganz unterschiedliche berufliche Werdegänge. Grund dafür ist die Vielfältigkeit der Prüfungsfelder. So arbeiten sowohl Verwaltungswissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler als auch Juristen beim HRH, aber beispielsweise auch Förster oder Architekten.

Ein gutes Beispiel für die Effizienz des Hessischen Rechnungshofs sind die Kennzahlen der Überörtlichen Prüfung aus den letzten Jahren. Hier arbeiten zehn Mitarbeiter und es werden jährlich etwa 3,5 Mio. Euro für die Beauftragung von Wirtschaftsprüfgesellschaften ausgegeben. Dem Gegenüber standen folgende festgestellte Ergebnisverbesserungspotenziale:

  • 2014: 129 Mio. Euro
  • 2015: 97 Mio. Euro
  • 2016: 160 Mio. Euro

Der HRH, die ÜP und der LW erhalten im Rahmen ihrer Aufgaben personenbezogene Daten. Das Thema Datenschutz hat bei uns eine hohe Priorität. Personenbezogene Daten verwenden wir nur, wenn wir es zur Aufgabenerfüllung für erforderlich halten. Die Datenschutz-Grundverordnung ist natürlich auch im Prüfungsbereich zu beachten. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unseren unterstehenden Informationsblättern entnehmen oder finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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