Bild von mehreren Personen, die aktive und ehemalige Beschäftigte der ÜPKK sind.

Hessischer Rechnungshof

25 Jahre Überörtliche Prüfung Kommunaler Körperschaften

Nachdem am 22. Dezember 1993 das Gesetz der Überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften (ÜPKKG) in Kraft getreten ist, nahm die Überörtliche Prüfung (ÜP) im Juni 1994 erstmals ihre Arbeit auf. Auf die Highlights aus 25 Jahren ÜP blickten heute die zwei ehemaligen Leiter der ÜP, Herr Hilpert und Präsident Dr. Wallmann, sowie der aktuelle Leiter, Herr Dr. Keilmann, gemeinsam mit ehemaligen und aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurück.

Seit den Anfängen der ÜP fanden rund 227 Prüfungen statt; die ÜP war rund 3.000 mal vor Ort in den Kommunen. Hierbei wurden fast 100 Milliarden Euro geprüft. Die Verbesserungsvorschläge der ÜP summierten sich auf über 3 Milliarden Euro.

Um diese Erkenntnisse zu gewinnen, führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÜP über 6.500 Gespräche mit Oberbürgermeistern, Landräten und Bürgermeistern. Diese Besprechungen dauerten insgesamt über 10.000 Stunden – das entspricht ca. 1.300 Arbeitstagen. Die Themen der Prüfungen reichten von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zweckverband. Präsident Wallmann verdeutlichte, dass Prüfen und Beraten kein Selbstzweck ist: „Wir wollen nicht Sparen um des Sparens willen, sondern um Gestaltungsspielräume für die Kommunen und ihre Bürger zurück zu gewinnen!“

Herr Hilpert, der ab der ersten Stunde bis 2011die ÜP geleitet hat, fasste zusammen: „Das Gesetz der Überörtlichen Prüfung ist gut und hat sich bewährt. Es gab auch den Startschuss für andere große Flächenländer eine Überörtliche Prüfung zu installieren. Hessen war der Pionier bei der Vergleichenden Prüfung. Die Einhaltung von Formalien schafft Sicherheit im Krisenfall.“

Dr. Wallmann dankte den Abteilungsleitern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und kompetente langjährige Arbeit. „Ohne Sie alle hätte es die ÜP nicht gegeben. Sie haben die grundlegenden Strukturen geschaffen und auch die Qualitätsstandards gesetzt, die die ÜP zur Erfolgsgeschichte machen.“

Das Verständnis der ÜP brachte Dr. Keilmann wie folgt auf den Punkt: „Die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften ist Prüfer, Berater und Partner der kommunalen Familie.“

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