Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann, und der Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, Dr. Ulrich Keilmann, stellten heute die 215. Vergleichende Prüfung: „Nachschau Betätigung bei Sparkassen“ vor. Der Bericht thematisiert insbesondere die Ausschüttungen der hessischen Sparkassen an die Kommunen.
Wallmann fasste zusammen: „Unser Bericht ist das Ergebnis unserer Nachprüfung bei den kommunalen Trägern der hessischen Sparkassen. Wir haben bereits vor sieben Jahren den Landtag und die Öffentlichkeit über die Situation der hessischen Sparkassen und ihrer Trägerkommunen informiert. Dabei haben wir insbesondere festgestellt, dass lediglich neun der damals 33 hessischen Sparkassen an ihre Träger Gewinnanteile ausgeschüttet haben. Wir haben damals empfohlen, dass die Kommunen als Sparkassenträger – und damit als faktische Eigentümer – mehr Gewinnanteile einfordern sollten. Heute wollen wir die Konsequenzen aus unserer damaligen Prüfung und die weitere Entwicklung der Sparkassen vorstellen.“
Wie ist die Ertragslage der hessischen Sparkassen?
Aktuell stehen die hessischen Sparkassen finanziell solide da. Sie haben die Auswirkungen der Finanzkrise gut überstanden. Die Jahresüberschüsse der hessischen Sparkassen sind gegenüber 2009 von 145,5 Millionen Euro um 38,4 Millionen Euro auf 183,9 Millionen Euro in 2016 gestiegen.
Haben die hessischen Sparkassen ausreichendes Eigenkapital?
Im selben Zeitraum ist auch das bilanzielle Eigenkapital der Sparkassen weiter gewachsen: von 4,0 Milliarden Euro auf 5,1 Milliarden Euro in 2016. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 27,5 Prozent. Neben dem bilanziellen Eigenkapital finanzieren die Sparkassen aus ihren Gewinnen auch den Fonds für allgemeine Bankrisiken. Dieser Fonds hat sich von 2009 auf 2016 mehr als verzehnfacht: von 260 Millionen Euro auf rund 2,9 Milliarden Euro. Bezieht man diesen Fonds mit ein, so ergibt sich im Durchschnitt eine Quote für das harte Kernkapital in 2016 von 10,6 Prozent.
Damit erfüllen alle hessischen Sparkassen die Anforderungen nach BASEL III deutlich: sowohl an das harte Kernkapital von 4,5 Prozent als auch an das Gesamtkapital von 8 Prozent.
Wie hat sich das Kapital der Sparkassenstiftungen seit unserer letzten Prüfung entwickelt?
Auch das Stiftungskapital ist seit 2009 deutlich gewachsen: Von 118,3 Millionen Euro auf 177,2 Millionen Euro in 2016. Beispielsweise ist das Kapital der Stiftung der Nassauischen Sparkasse um 10,7 Millionen Euro und bei der Sparkasse Oberhessen um 8,3 Millionen Euro in diesem Zeitraum angestiegen.
Die Sparkassen-Stiftungen schütteten insgesamt aus ihren Erträgen im Jahr 2016 4,1 Millionen Euro aus. Damit gab es kaum eine Veränderung gegenüber dem Jahr 2009 (3,9 Millionen Euro). Mit diesen Ausschüttungen werden überwiegend gemeinnützige Vereine und Projekte unterstützt. „Wir bewerten diese Unterstützungen als gutes ehrenwertes Engagement der Sparkassen und ihrer Stiftungen. Allerdings stellen wir fest, dass die Ausschüttung aus Stiftungserträgen seit 2009 in etwa gleich blieb, obwohl sich das Stiftungsvermögen um 50 Prozent erhöhte. Man kann durchaus die Frage nach der „Rentabilität“ der Stiftungen für die Kommunen ableiten“, so Wallmann.
Was haben die Kommunen von den guten Gewinnen der Sparkassen?
Auch die Kommunen profitieren von den Gewinnen der Sparkassen: Gegenüber 2009 stiegen die Ausschüttungen von 20,3 Millionen Euro auf 32,6 Millionen Euro in 2016. Dabei stieg auch die Zahl der ausschüttenden Sparkassen von neun auf dreizehn (zusätzlich waren dies die Sparkassen Gießen, Hanau, Starkenburg, Werra-Meißner). Dies ist möglicherweise auch ein Effekt der von uns vor zehn Jahren angestoßenen und seitdem geführten Diskussion.
Wallmann betont: „Positiv ist, dass insgesamt mehr Sparkassen mehr Gewinnanteile ausschütten. Negativ ist, dass dies nicht alle tun! Statt den Sparkassenstiftungen aus den Gewinnen erhebliche Finanzmittel zweckgebunden zur Verfügung zu stellen, sollten die Kommunen stärker darauf drängen, an den Jahresüberschüssen angemessen beteiligt zu werden. Dies gilt insbesondere, da die Kommunen auch faktisch für „ihre“ Sparkassen haften. Da die Eigenkapitaldecke der hessischen Sparkassen mehr als ausreichend ist, sollten sie die Ausschüttungen an die Kommunen erhöhen. Wir sehen ein weiteres Abführungspotenzial von 37,2 Millionen Euro.“
Wie setzt sich das zusätzliche Ausschüttungspotenzial zusammen?
Die hessischen Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, von den 183,9 Millionen Euro Jahresüberschüssen ein Drittel dem Eigenkapital zuzuführen. Die verbleibenden zwei Drittel sind grundsätzlich ausschüttbare Gewinne. In 2016 hätten somit 122,6 Millionen Euro ausgeschüttet werden können. Wenn jede Sparkasse hiervon nur die Hälfte ausschütten würde, stünden den Kommunen für ihre Aufgaben rund 61,3 Millionen Euro zur Verfügung. Tatsächlich erhielten die Kommunen jedoch nur 32,6 Millionen Euro.
Hierbei ist zu beachten, dass einige Sparkassen mehr als ein Drittel abführen, andere gar nichts: Beispielsweise führt die Sparkasse Hanau mit sechs Millionen Euro den maximalen Ausschüttungsbetrag an die Kommune ab (2009 schüttete die Sparkasse Hanau nichts aus). Am anderen Ende des Spektrums schütteten zum Beispiel die Naspa, die Taunus-Sparkasse und die Sparkasse Oberhessen keinen Cent aus.
Wie wirkt sich das auf die Haushalte der Kommunen – und damit auf die Bürger – aus?
„Bei angespannter Haushaltslage müssen sich die Kommunen fragen, ob sie auf Ausschüttungen der Sparkassen verzichten wollen und dafür gegebenenfalls die Grundsteuer für die Bürger erhöhen“, konstatiert Wallmann.
Die Einnahmepotenziale aus den Sparkassen-Ausschüttungen können dazu führen, dass Bürger entlastet werden. Rein rechnerisch gilt: der Bürger profitiert in Hanau bei der Grundsteuer B von den Ausschüttungen. Da die Sparkasse Hanau den maximal möglichen Betrag von 6 Millionen Euro an ihre Trägerkommunen ausschüttet, kann der Hebesatz bei der Grundsteuer B in Hanau bei 460 Punkten bleiben, statt theoretisch auf 543 Punkte anzusteigen. Dies entspricht einer prozentualen Entlastung der Bürger von rund 15 Prozent.
Im gegenteiligen Fall könnten die Grundstückseigentümer in Wiesbaden theoretisch 40Hebesatzpunkte (derzeit 492 Punkte) sparen, wenn die Kommune die von uns empfohlene Gewinnabführung vom Zweckverband Nassau erhielte. Eine Ausschüttung an die Kommune ist allerdings derzeit satzungsrechtlich nicht vorgesehen.
Wie gut sind die Kommunen über „ihre“ Sparkassen informiert?
Auffallend war auch, dass der Informationsstand der Kommunen sich gegenüber 2009 verschlechtert hat. So erhielten beispielsweise insgesamt weniger Trägerkommunen die Protokolle der Verwaltungsratssitzungen. Die Kommunen waren trotz ihrer eigentümerähnlichen Stellung oftmals nicht besser informiert als jeder andere Internet-Nutzer, da ihnen nur die veröffentlichten Jahresabschlüsse zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund regen wir an, das hessische Sparkassengesetz anzupassen und den Kommunen dadurch mehr Informationen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem veröffentlichten sieben der 32 Sparkassen – entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung – nicht die Vorstandsbezüge differenziert nach Personen bzw. erfolgsabhängigen und fixen Komponenten. Insgesamt stiegen die Vorstandsbezüge von 19,0 Millionen Euro in 2009 um 4,3 Millionen Euro auf 23,4 Millionen Euro in 2016 (bei 81 Vorstandsmitgliedern 2016 gegenüber 84 Mitgliedern in 2009). Dies entspricht einer durchschnittlichen monatlichen Vergütung von rund 24.000 Euro. So stiegen beispielsweise die Vorstandsbezüge bei der Sparkasse Fulda um rund 370.000 Euro auf 920.000 Euro pro Jahr. Das Spektrum der Vorstandsbezüge reichte insgesamt von 270.000 Euro bei der Sparkasse Borken für zwei Vorstandsmitglieder bis zu 2,2 Millionen Euro für vier Vorstandsmitglieder bei der Naspa.