Mit dem nun vorgelegten Nachtragshaushalt für 2025 schlägt die Hessische Landesregierung dem Landtag die Ausnutzung des gesetzlich möglichen höheren Verschuldungsspielraumes bereits für 2025 in nahezu vollem Umfang vor.
„Ich verstehe, dass die nach wie vor sehr schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umstände mit ihren negativen Folgen für die Steuereinnahmen von Bund und Ländern dazu führen, dass Brückenlösungen auch mit neuen Schulden gesucht werden, um in dieser Zeit die Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen und notwendige Investitionen in die Infrastruktur tätigen zu können. Aber nur weil zusätzliche Kredite rechtlich möglich sind, sollten sie nicht automatisch ausgereizt werden. Dürfen heißt nicht müssen. Denn Kredite sind kein frisches, eigenes Geld, sie sind und bleiben zusätzliche Schulden. Deshalb muss ein klarer Tilgungspfad beschritten werden, der die Rückführung neuer Schuldenpakete sicherstellt. Im Vollzug des Haushaltes sollte auf eine verschärfte Ausgabendisziplin geachtet werden, um die erweiterten Verschuldungsspielräume nicht vollständig auszureizen. Sonst entsteht auch dadurch die Gefahr, dass Handlungsfähigkeit für die kommenden Jahre und künftige Generationen verloren geht“, erklärte heute der Präsident des Hessischen Rechnungshofes Uwe Becker mit Blick auf den in dieser Woche in den Landtag eingebrachten Nachtragshaushalt für 2025.