Geldmünzen auf dem Tisch

Hessischer Rechnungshof

Hessische Kreisfinanzen im Fokus

Präsident Dr. Wallmann veröffentlichte heute den Kreisfinanzbericht. Diesen hat die Überörtliche Prüfung Kommunaler Körperschaften gemeinsam mit der Kommunalabteilung des Hessischen Innenministeriums erstellt. Darin werden die Kreisfinanzen der 21 Landkreise in Hessen erstmals doppisch vergleichend untersucht.

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„Kernziel unseres Kreisfinanzberichts ist es, einen Überblick über die finanzielle Lage unserer 21 Landkreise auf doppischer, vergleichender Datengrundlage zu gewinnen. Daneben konnten wir den Kommunen Hinweise zu Verbuchungsverbesserungen an die Hand geben. Das kann ganz nebenbei die Qualität der finanzstatistischen Meldungen verbessern“, so Präsident Dr. Wallmann. Hierbei ging es explizit nicht darum, rein rechnerische Einsparpotentiale zu ermitteln, sondern Transparenz über ausgewählte finanzielle Aspekte der Kreisebene herzustellen.

Die kommunale Finanzberichterstattung befindet sich seit über zehn Jahren in einer Umbruchphase. Auf der einen Seite arbeiten die hessischen Kommunen auf Grundlage des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Auf der anderen Seite basiert die Finanzstatistik im Wesentlichen immer noch auf kameralen Daten. Erst ab dem Berichtsjahr 2025 tritt eine doppische Finanzstatistik in Kraft. Der vorliegende Kreisfinanzbericht versucht schon jetzt, beide „Welten“ miteinander zu verbinden.

Angesichts der derzeitig vielfältigen kommunalen Herausforderungen wurde besonderer Wert daraufgelegt, den Bericht allein mit Landeskapazitäten zu erstellen. „Die Landkreise haben uns allerdings im vertrauensvollen und freiwilligen Dialog sehr wertvolle Hinweise zur Abrundung der getroffenen Einschätzungen gegeben. Davon hat der Kreisfinanzbericht enorm profitiert. Dafür ganz herzlichen Dank an die Verantwortlichen vor Ort“, betont Dr. Keilmann, Leiter der Überörtlichen Prüfung.

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