Vor rund 20 Jahren wurde die Wachpolizei in Hessen eingeführt. Wachpolizistinnen und -polizisten sind Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes, die jedoch nur eingeschränkt einsetzbar sind. Der Kostenvorteil gegenüber dem mittleren Polizeidienst ist durch die zwischenzeitlichen Höhergruppierungen der Wachpolizeibeschäftigten entfallen. Präsident Wallmann empfiehlt dem Land, die Wiedereinführung des mittleren Polizeidienstes zu prüfen.