Das Derivatemanagement des Landes war rechtmäßig…
Die Haushaltsgesetze des Landes Hessen ermächtigen bereits seit 1992 das Finanzministerium zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente im Rahmen des Schuldenmanagements. Seit 2006 erlaubt das Haushaltsgesetz, für Anschlussfinanzierungen in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren Forward-Payer-Swaps einzusetzen. Der 3. Senat des Hessischen Rechnungshofs hat den Derivateeinsatz im Land Hessen evaluiert. Bei der aktuellen Prüfung haben sich keinerlei Hinweise auf rechtliche Verstöße hinsichtlich der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente ergeben.
… schuf Planungssicherheit…
Die Zinsen befanden sich im Jahr 2010/2011 – aus damaliger Sicht – auf einem historisch niedrigen Niveau. Beispielsweise lag der Zinssatz von 10-jährigen Bundesanleihen im Januar 1990 bei 7,7Prozent, im Januar 2010 nur noch bei 3,5Prozent. Das vom Gesetzgeber vorgegebene und vom Finanzministerium verfolgte Ziel war es, durch den Derivateeinsatz Planungssicherheit zu möglichst günstigen Konditionen zu erreichen. Um sich das niedrige Niveau zu sichern, hat das Ministerium Foward-Payer-Swaps in einem Volumen von insgesamt 8,4 Mrd. Euro abgeschlossen – davon allein 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2011.
Der Rechnungshof kann die Motivation des Gesetzgebers und des Finanzministeriums zur langfristigen Zinssicherung grundsätzlich nachvollziehen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das Land durch den Abschluss zahlreicher Forward-Vereinbarungen mit einem großen Gesamtvolumen, einer langen Laufzeit und einem ähnlichen Zinsniveau eine Anhäufung von Risiken geschaffen hat.
…war aber bis jetzt nicht wirtschaftlich
Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass die angestrebte Planungssicherheit erreicht werden konnte. Das Land konnte jedoch in den letzten Jahren bei seinen Anschlussfinanzierungen nur eingeschränkt vom niedrigen Marktzins profitieren. Vergleicht man die gesicherten Zinssätze mit den zum Starttermin aktuellen Zinssätzen, entstehen dem Land nominale Mehrkosten von mehr als 4 Mrd. Euro über die gesamte Laufzeit. Sollten die Zinssätze wieder steigen, kann sich die Fixierung auf das Zinsniveau von 2011 noch als vorteilhaft erweisen. Dies kann erst nach Ablauf der Swaps abschließend beurteilt werden.
Künftig keine Derivate mehr!
Der Rechnungshof ist zu dem Schluss gekommen, dass Zinsderivate im Schuldenmanagement des Landes nicht die Vorteile generieren können, die die Ermächtigungsnorm in den Haushaltsgesetzen ihnen beimisst. Sie sollten deshalb nicht mehr eingesetzt werden. Das Haushaltsgesetz sollte entsprechend angepasst werden. Der Rechnungshof begrüßt, dass das Finanzministerium seit 2015 auf den Einsatz derivativer Finanzinstrumente verzichtet und auch künftig keine derivativen Finanzinstrumente einsetzen will. Ausgenommen sind Derivate, die der „Absicherung von Negativzinsrisiken“ dienen.