Hessischer Rechnungshof

Volksabstimmung zur Verfassungsreform

Bei der Wahl zum Hessischen Landtag am vergangenen Sonntag hatten die Bürgerinnen und Bürger auch Gelegenheit, über 15 Änderungsvorschläge zur Hessischen Verfassung abzustimmen. Punkt 15 sah die Verankerung der Unabhängigkeit des Hessischen Rechnungshofs in der Verfassung vor und ersetzt bzw. verstärkt die bisher nur einzelgesetzliche Regelung. Das Ergebnis: 88,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler befürworten diese Verfassungsreform. Mit der neuen Regelung zum Hessischen Rechnungshof hat Hessen eine Regelung übernommen, die sowohl beim Bund als auch bei allen anderen Ländern verfassungsrechtlich verankert ist.

Präsident Dr. Wallmann zeigt sich hoch erfreut über diese eindeutige Akzeptanz und sieht in ihr eine deutliche Stärkung der Position des Rechnungshofs. Er betont: „Diese Neufassung eröffnet uns die Chance, mit unseren Prüfungen das gesamte staatliche Handeln im Interesse des Landtags, der Regierung und nicht zuletzt auch der gesamten Bürgerschaft noch transparenter zu machen. Damit helfen wir dem Land, seine Finanzen auf vernünftige Weise zu verwalten und Schaden von zukünftigen Generationen fernzuhalten.“ Präsident Wallmann dankt den Wählerinnen und Wählern für ihr eindeutiges Votum: „Mit Ihrer Wahl haben Sie die Unabhängigkeit des Rechnungshofs nachhaltig gestärkt. Diese für uns wesentliche Freiheit ist jetzt langfristig verfassungsrechtlich geschützt. Und Sie haben mit Ihrem klaren Votum uns auch Ihr Vertrauen ausgesprochen. Mein Dank gilt auch der Enquetekommission, die den Artikel aus über 400 Änderungsvorschlägen zur Verfassung ausgewählt und zusammen mit 14 weiteren Vorschlägen zur Abstimmung gebracht hat."

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