Präsident Dr. Wallmann betont: „Wir bewerten nicht die politische Entscheidung, das Eigenkapital der Helaba um 2 Milliarden Euro zu stärken. Wir sind jedoch der Auffassung, das Land sollte im Gegenzug hierzu angemessene Beteiligungsrechte erhalten. Zudem erwarten wir mit Blick auf das Milliardeninvestment, dass unser Prüfrecht bei der Helaba in der Landeshaushaltsordnung verankert wird. Öffentliche Finanzen brauchen öffentliche Kontrolle.“
Nach Angaben des Finanzministeriums bestehen Bedenken der Europäischen Bankenaufsicht, die bisherigen stillen Kapitaleinlagen des Landes auch künftig als Instrumente des harten Kernkapitals anzuerkennen. Deshalb beabsichtigt das Land, das Eigenkapital der Helaba mit 2 Mrd. Euro zu stärken und seine Beteiligung an der Helaba auf 30,08 Prozent zu erhöhen.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht insbesondere angemahnt, dass das Land an die höhere Beteiligung angepasste angemessene Stimmrechte erhält. Diese sind gemäß § 65 Landeshaushaltsordnung eine wesentliche Beteiligungsvoraussetzung. Weiterhin hat er darauf hingewiesen, dass die zur Finanzierung der Kapitalmaßnahme eingeplanten Erträge mit Unsicherheiten verbunden sind.
Zudem fordert der Rechnungshof, dass das aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz und der Hessischen Verfassung resultierende Prüfungsrecht des Rechnungshofs auch in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen wird.