„Bei Gesetzgebungsverfahren in Hessen, die die Städte, Kreise und Gemeinden betreffen, werden die Spitzenverbände angehört und bringen die Interessen, Anliegen und Sichtweisen ihrer Kommunen aktiv ein. Gerade auch die Frage der Konnexität, also das Prinzip >>Wer bestellt, bezahlt<<, wird von Beginn an berücksichtigt und ist damit Teil des Gesetzgebungsprozesses in unserem Bundesland. Vor dem Hintergrund der zugespitzten Finanzlage auf kommunaler Ebene, wo auch in Hessen inzwischen 4 von 5 Kommunen keine ausgeglichenen Haushalte mehr vorweisen können, sollte dieses Prinzip jetzt auch im Bund stärker verankert werden. Denn was dort entschieden wird, hat vielfach kommunale Relevanz, schlägt häufig finanziell auf die Städte, Kreise und Gemeinden in ganz Deutschland durch und sollte daher auch von Beginn an mit den Kommunen erörtert werden. Gute Strukturen, wie wir sie in Hessen haben, sollten daher auch im Bund eingeführt werden. In Hessen sitzen die Kommunalen Spitzenverbände mit an den entscheidenden Tischen und auch für den Bund sollte gelten: Vom Katzentisch an den Entscheidungstisch. Damit können frühzeitig Fragen der Finanzierung in all ihren Aspekten von Investitionskosten bis zu operativen Fragen erörtert werden“, erklärte heute der Präsident des Hessischen Rechnungshofes, Uwe Becker.
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