Rechnungshofpräsident Becker im Fernsehinterview

Hessischer Rechnungshof

- Landesfinanzen transparent im Blick mit den Bemerkungen des Hessischen Rechnungshofs 2024

Präsident Becker stellte heute den Jahresbericht, die Bemerkungen 2024 des Hessischen Rechnungshofs, erstmals unter dem Titel „Hessen360 – Landesfinanzen transparent im Blick“ der Öffentlichkeit vor.

Wer staatliches Handeln auf das Notwendige begrenzt, hat auch die Ressourcen, das Notwendige wirksam zu gestalten

Mit Hessen360 veröffentlicht der Hessische Rechnungshof seine Bemerkungen unter neuem Titel und unterstreicht damit, wie umfassend er die Geschehnisse im Land betrachtet. Auf 290 Seiten stellt er transparent dar, wie das Land 2024 gewirtschaftet hat. Im Blick der zugrunde liegenden Prüfungen stehen der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern sowie die Frage, ob öffentliche Mittel zielgerichtet, ordnungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt wurden. Die jetzt herausgegebenen Bemerkungen zeigen finanzielle und organisatorische Optimierungspotenziale. Thematisch reicht das Prüfungsspektrum von dem grundlegenden Blick auf die Landesfinanzen, dem Katastrophenschutz über Corona-Hilfen bis zu Verzögerungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

Hessischer Rechnungshof sieht strukturelles Ausgabenproblem

Die bereinigten Einnahmen 2024 lagen bei 35,24 Milliarden Euro. Die bereinigten Ausgaben beliefen sich auf 38,85 Milliarden Euro. Damit sind die Einnahmen zum Vorjahr um 1,17 Milliarden Euro gestiegen, doch die Ausgaben stiegen im gleichen Zeitraum deutlich stärker um 4,11 Milliarden Euro.

„Wir erleben eine Entwicklung, die uns ernsthaft zu denken geben muss“, erklärt der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Uwe Becker. „Obwohl die Einnahmen gestiegen sind, wächst das Defizit in einem Ausmaß, das wir nicht ignorieren dürfen. Das zeigt deutlich: Es gibt in erster Linie kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Die hohe Inflation der letzten Jahre hat natürlich zum Ausgabenwachstum beigetragen und verstärkt so das Erfordernis, die Ausgaben zu priorisieren. Wenn die Ausgaben dauerhaft schneller steigen als die Einnahmen, geraten die öffentlichen Finanzen strukturell aus dem Gleichgewicht.“

Damit hat sich das Defizit im Vergleich zu 2023, als es rund 680 Millionen Euro betrug, weiter stark auf 3,61 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Hessische Rechnungshof sieht, dass sich die Situation nicht von allein verbessern wird.

„Das bedeutet, dass das Land die Ausgaben noch stärker priorisieren sowie die Bürokratie schneller abbauen und damit die Verwaltungsprozesse weiter verschlanken muss“, erinnert Uwe Becker. „Zur Verbesserung der Situation muss sich auf das Wesentliche konzentriert werden.“ 

Konzentration auf das Wesentliche

Im Kernhaushalt lag die Nettokreditaufnahme 2024 bei 2,8 Milliarden Euro. Die Kreditschulden erhöhten sich auf 52,9 Milliarden Euro, inklusive der Übernahme kommunaler Schulden aus dem Schutzschirm und der Hessenkasse. Einschließlich weiterer Verbindlichkeiten und Rückstellungen summierten sich die Staatsschulden auf 197,4 Milliarden Euro. Im Vorjahr beliefen sie sich noch auf 186,2 Milliarden Euro.

Nach Auffassung des Hessischen Rechnungshofs wurde die zulässige Nettokreditaufnahme im Zusammenhang mit der veränderten Helaba-Beteiligung rechnerisch um 804,8 Millionen Euro zu hoch angesetzt. Hintergrund ist, dass das Land die Einnahmen aus der Beendigung der bisherigen Helaba-Beteiligung anders behandelt hat als die Ausgaben für die neu strukturierte Beteiligung. Insgesamt ist in Hessen nicht geregelt, ob die sogenannte Bereinigungsregel auf den Kernhaushalt begrenzt ist oder ob sie auch die Sondervermögen betrifft. Die Schuldenbremse bietet demnach Interpretationsspielraum.

„Die Schuldenbremse ist kein Symbol, sondern dient der soliden Haushaltsführung“, betont Präsident Becker. „Deshalb müssen wir bei ihrer Anwendung höchste Sorgfalt walten lassen. Transparenz und eine klare rechtliche Auslegung sind unverzichtbar, für echte Generationengerechtigkeit und um Vertrauen zu sichern. Gerne steht der Hessische Rechnungshof hier beratend zur Seite.“

Investitionstätigkeit zwischen Substanzerhalt und Priorisierungsbedarf

Das Land verfolgt das Ziel, sein Anlagevermögen zu erhalten. Das Anlagevermögen des Landes stieg 2024 insgesamt an. Maßgeblich war der Beteiligungsanstieg bei der Helaba. Daneben investierte das Land in Bauprojekte, wie beispielsweise am Universitätsklinikum Frankfurt und an Hochschulen sowie in die IT, den Fuhrpark und in Elektroladestationen.

Für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen stehen Hessen aus dem 500 Milliarden Euro Sondervermögen des Bundes über 12 Jahre rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon will das Land 4,7 Milliarden Euro an die Kommunen weiterreichen.

„Natürlich muss investiert werden – gerade in unsere Infrastruktur. Aber jeder Euro muss gezielt eingesetzt werden und eine messbare, wachstumsfördernde Wirkung entfalten. Die Mittel bieten eine Chance, verpflichten aber zu klaren Prioritäten und strenger Erfolgskontrolle“, so Becker.

Bereits vor einem Jahr haben die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in einer gemeinsamen Erklärung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen über den Status quo hinaus in zusätzliche Maßnahmen investiert werden sollen.

„Wir werden deshalb genau hinschauen und prüfen, ob Hessen diese Mittel zweckmäßig einsetzt“, ergänzt der Präsident.

Katastrophenschutz mit Plan

Neben dem Investitionsbedarf sieht der Hessische Rechnungshof auch beim Katastrophenschutz Handlungsbedarf. „Die Anschläge auf die Berliner Infrastruktur und die täglichen Cyberangriffe zeigen uns schmerzhaft die Verwundbarkeit unseres Alltags. Wir müssen den Katastrophenschutz endlich von veralteten Plänen befreien und echte, digitale Widerstandsfähigkeit zur staatlichen Priorität machen“, betont der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Uwe Becker.

In Hessen liegt die Zuständigkeit beim Innenministerium, den Regierungspräsidien sowie den 21 Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die geprüften Katastrophenschutzpläne stammten zum Teil noch aus dem Jahr 2016 und waren somit weitgehend veraltet. Zudem fehlte sowohl bei den Regierungspräsidien als auch bei den unteren Katastrophenschutzbehörden eine einheitliche Stabssoftware als Führungsmittel im Katastrophenfall.

Die Landkreise sollten ihre Pläne jährlich umfassend prüfen, aktualisieren und die Änderungen dokumentieren. Zudem ist beispielsweise eine einheitliche Stabssoftware notwendig, damit Einsatzkräfte, Behörden und Hilfsorganisationen auf verlässliche Echtzeitdaten zugreifen und Entscheidungen dokumentieren können.

Als verlässlich bei Gefahren und Katastrophen gelten auch Warn-Apps, um die Bevölkerung schnell und unkompliziert zu informieren. Das Land betreibt mit der hessenWARN-App ein eigenes Angebot, obwohl parallel der Bund und alle anderen 15 Bundesländer die NINA-App nutzen.

„Wie zweckmäßig und wirtschaftlich ist ein Parallelbetrieb, der nur von Hessen betriebenen hessenWARN-App“, fragt sich Becker. „Die landeseigene Warn-App sollte im Hinblick auf deren Zielsetzung und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Nutzer- bzw. Downloadzahlen evaluiert werden. In diese Evaluierung sollte auch die Möglichkeit einbezogen werden, zukünftig – wie alle anderen Länder auch – das System des Bundes zu nutzen.“

Zwischen schneller Hilfe und fehlender Steuerung

Das Regierungspräsidium Kassel zahlte im Jahr 2020 rund eine Milliarde Euro schnell und unkompliziert als Corona-Soforthilfe an kleinere Unternehmen aus. Sie sollte zur Deckung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses dienen. Im Nachgang hatten die Finanzämter die Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen auf Basis der Steuererklärungen zu prüfen. Entsprechende Fälle sollten dem Regierungspräsidium Kassel zur weiteren Prüfung gemeldet werden.

Der Hessische Rechnungshof wertete steuerliche Daten von 10.190 Hilfsempfängern bei vier Finanzämtern aus und identifizierte mehr als 2.000 Fälle mit Hinweisen auf unberechtigt ausgezahlte Soforthilfen. 99 Prozent dieser Fälle wurden von den Finanzämtern nicht gemeldet.

Darüber hinaus ging der Rechnungshof der Frage nach, ob die gewährten Soforthilfen tatsächlich erforderlich waren, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Er ermittelte überschlägig auf Basis steuerlicher Gewinnermittlungen in einer Stichprobe von rund 2.800 Hilfsempfängern, dass rund 16 Millionen Euro von 21,3 Millionen Euro ausgezahlter Soforthilfen nicht zur Deckung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses benötigt wurden.

Präsident Becker: „Unbürokratisch in einer existenzbedrohenden Situation zu helfen, das war die richtige Herangehensweise des Landes. Mit dem Antrag stimmten die Empfänger der Aufhebung des Steuergeheimnisses zu und deshalb sollten bei vergleichbaren Programmen zukünftig die Steuerdaten für eine automatisierte Kontrolle genutzt werden, um möglichen Subventionsbetrug zu identifizieren.“

„Hilfsprogramme und Fördermittel sollten dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Für künftige Programme brauchen wir einfache Strukturen und bessere Kontrollen“, ergänzt Becker.

Wie auch die Prüfung des Förderprogramms für E-Lastenräder und Anhänger zeigt. Bei der Förderung von E-Lastenrädern und Anhängern traten einer Umfrage zufolge Mitnahmeeffekte auf. Bei jeder dritten E-Lastenradförderung und bei jedem zweiten Anhänger ohne Elektroantrieb wäre der Kauf auch ohne Förderung erfolgt.

Auch bei der Förderung des forstlichen Wegebaus zeigte die Prüfung des Hessischen Rechnungshofs, dass aufwendige Verwaltungsprozesse und anhaltende Softwareprobleme die Prozesse verteuern und verlangsamen.

Updates sind überfällig

Becker warnt: „Ein moderner Staat kann nicht dauerhaft mit veralteten Plänen, Papierakten und Insellösungen arbeiten. Wenn Verfahren sich stapeln und Strukturen überlastet sind, leidet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Verwaltungsprozesse müssen konsequent digitalisiert und organisatorisch neu gedacht und aufgestellt werden, um langfristig effizient und leistungsfähig zu bleiben.“

Auch die Prüfungen in den Bereichen Jagd- und Forstverwaltung, Erbschaftsteuer und offene Verfahren bei den hessischen Staatsanwaltschaften zeigten Defizite. Teils arbeiteten die Behörden mit alten Papierkarten, doppelten Strukturen und aus der Not heraus mit eigenen Ansätzen.

So zeigte eine Prüfung, dass das Aufkommen der Erbschaftsteuerstellen 2024 auf fast eine Milliarde Euro stieg. Von rund 70.000 Sterbefällen eines Jahres in Hessen zogen 10 Prozent ein oftmals schwerfälliges Erbschaftsteuerverfahren nach sich. Die Bearbeitung erfolgte weitgehend papierbasiert, da eine automatische Datenübertragung fehlte und der IT-Verbund KONSENS bisher keine digitale Lösung für diese Verfahren liefern konnte. Deshalb startete das Finanzministerium eine eigene Digitalisierungsoffensive und entwickelte KI gestützte Verfahren, um zumindest die Eingangsverarbeitung der Fälle zu automatisieren.

Präsident Becker erklärt: „Wir begrüßen die Initiative des Finanzministeriums ausdrücklich. Allerdings dürfen solche landeseigenen Vorstöße kein ständiger Ersatz für überfällige Fortschritte im KONSENS-Verbund sein.“

Oder bei der Jagdverwaltung. Auch hier wurden Digitalisierungsdefizite deutlich. Im deutschen Revierjagdsystem darf die Jagd nur in festgelegten Jagdbezirken erfolgen, deren Grenzen jedoch oft unklar waren, da viele Karten veraltet oder handbearbeitet vorlagen. Von sieben geprüften Jagdbehörden konnten nur vier geografische Daten digital einsehen und lediglich eine Behörde diese bearbeiten.

„Hier gilt es ein Geografisches Informationssystem landesweit zu nutzen“, ergänzt Becker. „Es würde der oberen Jagdbehörde die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden erleichtern. Darüber hinaus unterstützt es weitere Behörden, wie die Polizei bei der Sachbearbeitung von Wildunfällen oder die Veterinärverwaltung bei der Bekämpfung von Tierseuchen, wie zuletzt bei der Afrikanischen Schweinepest oder der Maul- und Klauenseuche.“

Prozesse standardisieren und verschlanken

Auch wenn es kein hessisches Phänomen ist, hatten 2024 hessische Staatsanwaltschaften bundesweit mit über 100.000 offenen Verfahren einen Spitzenplatz. Nach Empfehlung des Hessischen Rechnungshofs sollte die dienstaufsichtsführende Generalstaatsanwaltschaft die Verfahrens- und Organisationseffizienz untersuchen, um gegebenenfalls stärker zu unterstützen.

„Der Anstieg offener Verfahren belastet nicht nur das Justizpersonal, sondern schwächt auch das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat“, zeigt sich Präsident Becker besorgt. „Personelle Stärkung, Digitalisierung von Geschäftsabläufen und spezialisierte Bearbeitung komplexer Verfahren können die Staatsanwaltschaften nachhaltig entlasten.“

Nachhaltige und verbindliche Prozesse braucht es auch beim Umgang mit Kostensteigerungen bereits vor einem Projektstart. Beim FAIR-Projekt beispielsweise, dass den Bau und den Betrieb der Beschleuniger- und Experimentieranlage des GSI Helmholtzzentrums für Schwerionenforschung in Darmstadt beinhaltet, fehlten vertragliche Regelungen zum Umgang mit Kostensteigerungen. Auch die bisher noch nicht vereinbarte Verteilung der Betriebskosten sollte vertraglich geregelt werden.

Prioritäten setzen, Handlungsspielräume sichern

Mit Hessen360 – Landesfinanzen transparent im Blick zeigt der Hessische Rechnungshof Optimierungspotenziale und konkrete Ansatzpunkte für zukunftsfähige Landesfinanzen auf. Durch Veränderungen bei der Prozessstrukturierung mithilfe digitaler Lösungen, verbindliche vertragliche Regelungen sowie der nachvollziehbaren und bedarfsgerechten Verwendung von Fördermitteln können Spielräume erhalten bleiben. Steigende Einnahmen reichen nicht aus, wenn die Ausgaben immer schneller wachsen und gleichzeitig der Investitionsbedarf hoch bleibt.

„Wenn Menschen spüren, dass Aufgaben und Ausgaben sorgfältig geprüft werden und anschließend bei Bedarf mutig reformiert wird, steigt das Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse“, so Präsident Becker zusammenfassend. „Deshalb gilt: Wer staatliches Handeln auf das Notwendige begrenzt, hat auch die Ressourcen, das Notwendige wirksam zu gestalten.“ 

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