Mit dieser Pressemitteilung wollen wir zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Aus Sicht des Hessischen Rechnungshofs sind folgende Fakten festzuhalten:
1. Ziel der Derivatepolitik des Finanzministeriums war die langfristige Sicherung eines niedrigen Zinssatzes für einen langen Zeitraum. Damit wurde bezweckt ein drohendes Zinsänderungsrisiko zu minimieren und langfristig stabile und damit kalkulierbare Zinssätze zu sichern.
2. Zum Zeitpunkt der Derivatabschlüsse bestand ein historisches Zinstief. Vor diesem Hintergrund kann der Rechnungshof die Zielsetzung des Ministeriums grundsätzlich nachvollziehen.
3. Durch das weitere Absinken der Zinssätze entstanden die vom Hessischen Rechnungshof / Landesschuldenausschuss hochgerechneten und von der Welt zitierten Mehrkosten. Der Hessische Rechnungshof weist darauf hin, dass es sich dabei um eine Hochrechnung über die gesamte Laufzeit der Derivate handelt und dass diese nominalen Mehrkosten in Höhe von 375 Millionen Euro bei steigenden Zinssätzen innerhalb der Laufzeit von 40 Jahren durch positive Effekte überkompensiert und insgesamt zu einem Gewinn für das Land führen können.
4. Der 3. Senat des Hessischen Rechnungshofs prüft aktuell die Derivate des Landes. Bisher wurden die ersten Erkenntnisse auf Arbeitsebene diskutiert. Eine durch den zuständigen Senat beschlossene Prüfungsmitteilung mit validen Daten liegt noch nicht vor. Das Prüfungsverfahren wird – auch infolge der aktuell anstehenden Arbeiten an den Bemerkungen des Rechnungshofs und infolge Personalwechsel in dem zuständigen Referat – frühestens im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen.
5. Der Präsident des HRH als Vorsitzender des Landesschuldenausschusses berichtet jährlich dem Landesschuldenausschuss über die Schuldenverwaltung und -entwicklung im abgelaufenen Haushaltsjahr. Dabei wird auch über die bestehenden Derivate und deren Entwicklung berichtet. Im Landesschuldenausschuss sind alle Fraktionen des Hessischen Landtags vertreten. Der Ausschuss beschließt nach fachlicher Diskussion mit den Vertretern des Rechnungshofs und des Ministeriums der Finanzen den Schuldenbericht des Landes.