Präsident des Hessischen Rechnungshofs Uwe Becker vor dem Gebäude des Rechnungshofs

Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften

Einmal jährlich legt die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) dem Landtag und der Landesregierung einen Zusammenfassenden Bericht über die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung (kurz: Kommunalbericht) vor. Darin werden die Ergebnisse sowohl der Haushaltsstrukturprüfungen als auch der Fachprüfungen auf vergleichender Grundlage dargestellt.

Ältere Kommunalberichte

Frühere Jahrgänge der Kommunalberichte erhalten Sie gerne auf Anfrage direkt von uns.

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Hessischer Rechnungshof

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